Thursday 23rd of February 2012

Quellensteuer: Wie sich Anleger ihr Geld zurück holen
Geschrieben von: Monika   

Anleger, die im Ausland Aktien erwerben und so ihr Geld anlegen, müssen häufig mit jahrelangen Wartezeiten rechnen, wenn es um die Rückerstattung von zu viel gezahlten Quellensteuern geht. Völkerrechtliche Verträge verhindern die Doppelbesteuerung von Einkünften und gewährleisten, dass beispielsweise ein deutscher Steuerzahler die im Ausland entrichteten Quellensteuern bei der heimischen Steuer anrechnen kann. Übersteigen die ausländischen Quellensteuern die deutschen Sätze, hat der Anleger die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung bei der jeweiligen Behörde des Landes zu stellen. Nicht einheitlich geregelt ist dabei die Wartezeit und das Prozedere, das man als Antragsteller einrechnen muss, um sein Geld zu erhalten. Bei Anlagen in Italien muss man sich zum Beispiel auf eine Bearbeitungszeit von bis zu acht Jahren einstellen. Möchte man Freibeträge in Spanien geltend machen, fordert der dortige Fiskus vom Antragsteller ein spanisches Konto sowie eine spanische Steuernummer. Aber es finden sich auch Anleger-freundliche Länder. So erheben Südafrika und Großbritannien keine Quellensteuern bei Dividendenzahlungen, die an Deutsche fließen. Wer Probleme vermeidet möchte, hat die Möglichkeit, sich vor Abzug der Quellenbesteuerung als ein ausländischer Anleger vermerken zu lassen. Dann wird lediglich der in Deutschland erhobene Prozentsatz eingezogen und Rückerstattungs-Verfahren erübrigen sich.


 

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